18.07.2025
Im Herbst finden in allen Kirchengemeinden die Wahlen zu den Kirchenvorständen statt. In Ahden, Brenken, Steinhausen und Wewelsburg wird zudem das pastorale Gremium, der Gemeinderat (vormals Pfarrgemeinderat), gewählt. In den anderen Gemeinden soll die pastorale Arbeit als lokales Gemeindeteam fortgeführt werden. Der wesentliche Kern dieses Ehrenamts-Konzeptes liegt darin, dass jede bzw. jeder eingeladen ist, einzelne Teilaufgaben zu übernehmen, für die man sich engagieren möchte, um so das kirchliche Leben im Dorf zu gestalten. Die anfallenden Aufgaben sind demnach projektbezogen und haben eine unterschiedliche Ausrichtung. Die Koordination übernimmt ein Leitungsteam.
Von Freitag, 1. August, bis einschl. Freitag, 8. August, haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen. Dies ist während der Öffnungszeiten des Pastoralverbundsbüros in Büren, Detmarstraße 22, möglich.
Vom Freitag, 1. August, bis Freitag, 15. August, hängen die Wahlvorschläge im Schaukasten an der jeweiligen Kirche aus. Im selben Zeitraum besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Ergänzungsvorschläge beim Wahlausschuss bzw. -vorstand einzureichen. Bis zum 19. September hat der Wahlausschuss bzw. -vorstand dann die Möglichkeit, zur Ergänzung der Vorschlagsliste, wenn nicht genügend Kandidierende vorhanden sind oder die Kandidatur zurückgezogen wird.
Spätestens am 19. September veröffentlicht der Wahlausschuss bzw. -vorstand die endgültige Liste der Kandidierenden.
Bis spätestens am 19. September besteht die Möglichkeit zum Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einem anderen Pastoralen Raum bzw. einer anderen Pfarrgemeinde.
Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.
Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am 8. bzw. 9. November.
Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen des Erzbistums Paderborn.
Datenschutzinformation gemäß §§ 14, 16 KDG für Wahlberechtigte zur Wahl des:
Gemeiderats (vormals Pfarrgemeinderat)
Kirchenvorstandes