Wahlen zu den Gemeinderäten und Kirchenvorständen

10.10.2025

Mit der Wahlbenachrichtigung, die ab dem 10. Oktober versandt werden und dann nach und nach mit der Post ankommen, erhalten die Gläubigen zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Wahl, von denen eine in Anspruch genommen werden kann. 

Online-Wahl

  • Durch Scannen des QR-Codes in der Wahlbenachrichtigung

  • oder hier:

Ihre Zugangsdaten haben Sie mit der Wahlbenachrichtigung erhalten. Die Online-Wahl ist bis zum Freitag, 7. November (23:59 Uhr) möglich.

Hinweis: Nicht in allen Gemeinden werden beide Gremien gewählt. Nähere Informationen siehe unten.

oder: Briefwahl

Wer die Stimmabgabe per Brief bevorzugt, findet in der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag. Dieser muss bis zum 5. November 2025 im Pastoralverbundsbüro (Detmarstraße 22, Büren) eingegangen sein, um die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am Sonntag, 9. November, um 12:30 Uhr.

15.09.2025

Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 die Wahlen zu den Gemeinderäten (vormals Pfarrgemeinderäte) und zu den Kirchenvorständen erstmals in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen.

Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November (23:59 Uhr) möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am Sonntag, 9. November, um 12:30 Uhr.

Spätestens ab dem 19. September werden die Wahlvorstände die endgültige Liste der Kandidierenden in den Schaukästen an den Kirchen veröffentlichen.

Kandidierende für die Kirchenvorstände

Kandidierende für die Gemeinderäten

Gemeinderat Ahden

Gemeinderat Brenken

Gemeinderat Steinhausen

Gemeinderat Wewelsburg

In den anderen Gemeinden soll die pastorale Arbeit als lokales Gemeindeteam fortgeführt werden. Der wesentliche Kern dieses Ehrenamts-Konzeptes liegt darin, dass jede bzw. jeder eingeladen ist, einzelne Teilaufgaben zu übernehmen, für die man sich engagieren möchte, um so das kirchliche Leben im Dorf zu gestalten. Die anfallenden Aufgaben sind demnach projektbezogen und haben eine unterschiedliche Ausrichtung. Die Koordination übernimmt ein Leitungsteam.

 

Digital oder per Briefwahl wählen

Hier sind die wichtigsten Fragen zu diesem neuen Prozedere zusammengestellt:

Warum wird nicht mehr klassisch per Urne, sondern online bzw. per Brief gewählt?

Die letzten, klassisch mit Urne durchgeführten Wahlen wiesen eine sehr geringe Wahlbeteiligung von ca. 4 % auf. Dies lag u. a. darin begründet, dass die Wahlmodalitäten weder der pastoralen Realität noch der Lebensrealität vieler Christinnen und Christen entsprachen. Hinzu kamen eine hohe Fehleranfälligkeit sowie eine hohe Verwaltungslast. Diese Probleme aktiv anzugehen, um eine Steigerung der Wahlbeteiligung und eine Verringerung von Fehlern zu erreichen, sind die entscheidenden Gründe für den Wechsel weg von der klassischen Urnenwahl hin zur Online-Wahl mit der Option der Briefwahl auf Antrag.

Gibt es bereits Erfahrungen mit anderen, nichtklassischen Wahlformaten?

Ja, die gibt es: Verschiedene Bistümer haben mit neuen Wahlformaten bereits Erfahrungen gesammelt, wobei es überwiegend zu einer nachweisbar erhöhten Wahlbeteiligung kam: Das Bistum Münster konnte z. B. die Wahlbeteiligung von 5 % bei einer reinen Urnenwahl auf 21 % mit einer allgemeinen Briefwahl steigern. Auch das Erzbistum Freiburg hat sich in diesem Feld ausprobiert und konnte bei der Online-Wahl die Wahlbeteiligung auf 13 % steigern. Im Erzbistum Paderborn wurde bei der letzten PGR-Wahl 2021 in vier Pastoralen Räumen ebenfalls die Online-Wahl erprobt und eine Steigerung der Wahlbeteiligung auf bis zu 20 % erreicht. Im weltlichen Bereich wurden bspw. im Rahmen der Sozialwahl 2023 sowie insbesondere bei Hochschulwahlen ebenfalls gute Erfahrungen mit Online-Wahlen gesammelt.

Was sind die Ziele der Umstellung des Wahlmodus?

Die Online-Wahl bietet eine einfache und zugleich sichere Möglichkeit der Stimmabgabe, auch über den Gottesdienstbesuch hinaus. Mit diesen verbesserten Partizipationsmöglichkeiten soll eine höhere Wahlbeteiligung einhergehen. Dadurch können demokratische Prozesse gestärkt und die Legitimation der gewählten Gremien und ihrer Mitglieder erhöht werden. Gleichzeitig sollen die ehrenamtlich Engagierten sowie die Verwaltung vor Ort entlastet und Prozesse vereinfacht werden.

Wie funktioniert die Online-Wahl?

Jede wahlberechtigte Person erhält für die jeweilige Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält u.a. den Zugangscode für die Online-Wahl. Mit diesem erfolgt der Zugang zur Online-Wahlkabine. Nach der erforderlichen Authentifizierung können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme durch Ausfüllen des elektronischen Stimmzettels abgeben.

Wie funktioniert die Brief-Wahl?

Der Briefwahlantrag geht den Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung zu. Auf diesen Antrag hin werden die Briefwahlunterlagen erteilt. Der Briefwahlantrag ist postalisch an das Pastoralverbundsbüro (Detmarstraße 22, Büren) zu richten oder – je nach Verfügbarkeit – persönlich im Pfarrbüro zu erklären. Letzter Termin für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Mittwoch, 5. November. Danach werden keine Briefwahlunterlagen mehr ausgegeben.

Wie wird die doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen?

Die Online-Wahl ist das leitende Wahlverfahren. Dies bedeutet, dass die abgegebene Online-Stimme immer Vorrang vor einer abgegebenen Briefwahlstimme hat. Da auch nach Beantragung der Briefwahlunterlagen sich die antragstellende Person noch umentscheiden und somit doch online wählen kann, werden alle Briefwahlunterlagen vor Auszählung gegengeprüft. Mittels eines Abgleichs mit der Liste derjenigen, die online gewählt haben, kann so festgestellt werden, ob die Person bereits zuvor online gewählt hat. Sollte dies der Fall sein, ist die Briefwahlstimme ungültig und wird nicht gewertet. Dementsprechend kann eine doppelte Stimmabgabe, sowohl online auch als per Brief, ausgeschlossen werden.

Wie und wann werden die Wahlberechtigten benachrichtigt? Bis wann kann man wählen?

Neben der „klassischen“ Bekanntgabe der Wahl durch Aushang, im Pfarrbrief oder im Gottesdienst erhalten nun erstmals alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eine persönliche Wahlbenachrichtigung.

Ab Mitte Oktober werden die persönlichen Wahlbenachrichtigungen per Post verschickt.

Diese enthalten sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl.

Die Online-Wahl ist bis zum Freitag, 7. November (23:59 Uhr) möglich. Die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am Sonntag, 9. November, um 12:30 Uhr.

 

Wer darf die Kirchenvorstände wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl zum Kirchenvorstand ist grundsätzlich jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat.

Bild: Erzbistum Paderborn


18.07.2025

Im Herbst finden in allen Kirchengemeinden die Wahlen zu den Kirchenvorständen statt. In Ahden, Brenken, Steinhausen und Wewelsburg wird zudem das pastorale Gremium, der Gemeinderat (vormals Pfarrgemeinderat), gewählt. In den anderen Gemeinden soll die pastorale Arbeit als lokales Gemeindeteam fortgeführt werden. Der wesentliche Kern dieses Ehrenamts-Konzeptes liegt darin, dass jede bzw. jeder eingeladen ist, einzelne Teilaufgaben zu übernehmen, für die man sich engagieren möchte, um so das kirchliche Leben im Dorf zu gestalten. Die anfallenden Aufgaben sind demnach projektbezogen und haben eine unterschiedliche Ausrichtung. Die Koordination übernimmt ein Leitungsteam.

Von Freitag, 1. August, bis einschl. Freitag, 8. August, haben die Wahlberechtigten das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen. Dies ist während der Öffnungszeiten des Pastoralverbundsbüros in Büren, Detmarstraße 22, möglich.

Vom Freitag, 1. August, bis Freitag, 15. August, hängen die Wahlvorschläge im Schaukasten an der jeweiligen Kirche aus. Im selben Zeitraum besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Ergänzungsvorschläge beim Wahlausschuss bzw. -vorstand einzureichen. Bis zum 19. September hat der Wahlausschuss bzw. -vorstand dann die Möglichkeit, zur Ergänzung der Vorschlagsliste, wenn nicht genügend Kandidierende vorhanden sind oder die Kandidatur zurückgezogen wird.

Spätestens am 19. September veröffentlicht der Wahlausschuss bzw. -vorstand die endgültige Liste der Kandidierenden.

Bis spätestens am 19. September besteht die Möglichkeit zum Nachweis zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einem anderen Pastoralen Raum bzw. einer anderen Pfarrgemeinde.

Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.

Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet am 9. November.

Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen des Erzbistums Paderborn.

06.06.2025

Im Herbst 2025 finden im Erzbistum Paderborn die Wahlen zu den Pastoralen Gremien und Kirchenvorständen statt. Unter dem Motto „Mitgestalten statt nur zuschauen“ ruft das Erzbistum interessierte Katholikinnen und Katholiken dazu auf, sich für eine Kandidatur zur Wahl zu stellen und Kirche aktiv mitzugestalten.

Die Gremien der katholischen Kirche spielen eine zentrale Rolle in der pastoralen und strukturellen Entwicklung der Gemeinden und Pfarreien. Pastorale Gremien und Kirchenvorstände sind das Bindeglied zwischen hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern und den Menschen vor Ort. Hier werden Projekte entwickelt, Veranstaltungen organisiert, gesellschaftliche Themen diskutiert und das Leben in der Kirche mitgestaltet.

„Wer mitgestalten will, ist herzlich eingeladen – wir brauchen Menschen, die etwas bewegen wollen. Nicht perfekt, aber engagiert. Nicht angepasst, sondern interessiert.“, so das Projektteam Wahlen des Erzbistums Paderborn.

Gesucht werden Menschen mit eigenen Ideen – unabhängig von Geschlecht oder Erfahrung. Pastorale Gremien und Kirchenvorstände bieten die Möglichkeit, sich gesellschaftlich und kirchlich zu engagieren, mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.

Erstmals werden die Gremienwahlen hybrid durchgeführt. Wahlberechtigte können ab Mitte Oktober entweder digital oder per Briefwahl abstimmen. Die Details bekommen die Wahlberechtigten mit der per Post verschickten Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die klassische Urnenwahl entfällt.

Kandidat oder Kandidatin werden – so einfach geht es! Mit Dir wird’s was.

Interessierte können sich beim Pfarrgemeinderat/Gemeindeteam und Kirchenvorstand sowie beim Pastoralteam informieren (Ansprechpartner).

Bild: Erzbistum Paderborn